Rechtsprechung
BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Tatbestandsvoraussetzungen eines Verzugslohnanspruchs - Verpflichtung des Anzeigens tatsächlich bestehende Leistungsfähigkeit - Zweifel an der Leisungsfähigkeit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 615, § 296
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 615, 296
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Teilweise Änderung bisheriger Rechtsprechung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Annahmeverzug des AG, Anbieten der Tätigkeit, Anzeige der Leistungsbereitschaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 65, 98
- ZIP 1990, 1292
- MDR 1990, 1142
- NZA 1991, 228
- VersR 1991, 85
- BB 1990, 1775
- BB 1990, 2190
- DB 1990, 1619
- DB 1990, 2073
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Das Landesarbeitsgericht hat seine entgegenstehende Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet: In Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) sei davon auszugehen, daß der zu Unrecht kündigende Arbeitgeber auch ohne ein entsprechendes Arbeitsangebot des Arbeitnehmers in Annahmeverzug gerate, wenn er den Arbeitnehmer für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht zur Arbeitsaufnahme aufgefordert habe; indessen gerate der Arbeitgeber nur in Annahmeverzug, wenn der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ihm die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit mitgeteilt und ihn vergeblich aufgefordert habe, ihm Arbeit zuzuweisen.Dies gilt nach dem Senatsurteil vom 21. März 1985 (- 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) zwar dann nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Ablauf der Kündigungsfrist arbeitsunfähig erkrankt war und dem Arbeitgeber die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mitgeteilt hatte.
Er hält zunächst daran fest, daß im Falle einer unwirksamen Kündigung der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, wenn er den arbeitsbereiten Arbeitnehmer - im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (Senatsurteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/82 - BAGE 46, 234 und vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - jeweils AP, aaO).
Im Streitfall kann nicht schon davon ausgegangen werden, die Klägerin habe die Beklagte im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP, aa0) aufgefordert, ihr nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Arbeit zuzuweisen.
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Das Landesarbeitsgericht hat seine entgegenstehende Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet: In Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) sei davon auszugehen, daß der zu Unrecht kündigende Arbeitgeber auch ohne ein entsprechendes Arbeitsangebot des Arbeitnehmers in Annahmeverzug gerate, wenn er den Arbeitnehmer für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht zur Arbeitsaufnahme aufgefordert habe; indessen gerate der Arbeitgeber nur in Annahmeverzug, wenn der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ihm die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit mitgeteilt und ihn vergeblich aufgefordert habe, ihm Arbeit zuzuweisen.Er hält zunächst daran fest, daß im Falle einer unwirksamen Kündigung der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, wenn er den arbeitsbereiten Arbeitnehmer - im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (Senatsurteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/82 - BAGE 46, 234 …und vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - jeweils AP, aaO).
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87
Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Die Bestimmung des § 297 BGB enthält eine Einwendung, deren tatbestandliche Voraussetzungen der Gläubiger darzulegen und ggf. zu beweisen hat (Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - und vom 28. April 1988 - 2 AZR 740/87 - jeweils nicht veröffentlicht).Zwar ist der Senat früher davon ausgegangen, das nach §§ 293 ff. BGB notwendige Angebot des Schuldners habe die Funktion, den Gläubiger von der Leistungsbereitschaft des Schuldners in Kenntnis zu setzen und damit gleichzeitig den Beginn des Annahmeverzuges klarzustellen (Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 740/87 - n.v., unter II 2 c bb der Gründe, in Anlehnung an Blomeyer in Anm. zu BAG AP Nr. 26 und 31 zu § 615 BGB).
- BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84
Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten …
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Regelt die Versorgungsordnung nicht den Umfang der Kürzung, darf der Arbeitgeber die Renten zeitanteilig kürzen er darf keinen versicherungsmathematischen Abschlag vornehmen (st. Rspr. des Senats, zuletzt vom 24.6.1986 - 3 AZR 630/84 = VersR 87, 367 = AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG). - BAG, 18.08.1961 - 4 AZR 132/60
Annahmeverzug bei nachträglich unmöglicher Arbeitsleistung - Haftstrafe des …
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Sie hat damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angestrebt und damit ihre Leistungsbereitschaft (wenn auch nicht ihre Leistungsfähigkeit) angezeigt (ebenso die frühere BAG-Rechtsprechung: Urteile vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 -, vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - und vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 20, 26 und 31 zu § 615 BGB). - BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74
Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung …
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Sie hat damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angestrebt und damit ihre Leistungsbereitschaft (wenn auch nicht ihre Leistungsfähigkeit) angezeigt (ebenso die frühere BAG-Rechtsprechung: Urteile vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 -, vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - und vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 20, 26 und 31 zu § 615 BGB). - BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines …
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Die Bestimmung des § 297 BGB enthält eine Einwendung, deren tatbestandliche Voraussetzungen der Gläubiger darzulegen und ggf. zu beweisen hat (Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - und vom 28. April 1988 - 2 AZR 740/87 - jeweils nicht veröffentlicht). - BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 301/70
Erhebung der Kündigungsschutzklage als wörtliches Angebot
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Sie hat damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angestrebt und damit ihre Leistungsbereitschaft (wenn auch nicht ihre Leistungsfähigkeit) angezeigt (ebenso die frühere BAG-Rechtsprechung: Urteile vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 -, vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - und vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 20, 26 und 31 zu § 615 BGB).
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97
Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme
Nach einer unwirksamer Kündigung müsse deshalb der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten wolle, die Arbeit wieder zuweisen (BAG Urteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu II 5 b der Gründe; vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB; vom 21. Januar 1992 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB; vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB, mit Anm. Ramrath; vom 21. Januar 1994 - 2 AZR 584/93 - AP Nr. 32 zu § 2 KSchG 1969; vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31; vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 496/97 - n.v.). - BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Die Verzugsfolgen (§ 615 BGB) treten nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung unabhängig davon ein, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung; vgl. Urteile vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB und vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 AP.Das Gesetz gehe in § 296 BGB davon aus, der Gläubiger müsse von sich aus ohne Anhaltspunkt betreffend die Leistungsfähigkeit des Schuldners durch Zuweisung von Arbeit mitwirken; das finde seine gesetzgeberische Grundlage darin, daß der Gläubiger den entscheidenden und auslösenden Anteil an der unterbrochenen Leistung des Schuldners habe (BAG Urteil vom 19. April 1991, BAGE 65, 98, 104 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB, zu II 2 d cc der Gründe).
Die Grundüberlegung des Senats, die gesonderte Anzeige der Arbeitsfähigkeit in dem auf Dauer angelegten Arbeits-Schuldverhältnis nicht mehr zu verlangen, beruhte zusammengefaßt darauf, es sei nicht einsehbar, warum der Arbeitgeber, der unwirksam kündigte und deshalb für den Normalfall eines Arbeitsverhältnisses als Konsequenz die Vergütungsnachzahlung schuldete (§ 615 BGB), daraus einen Vorteil ziehen sollte, daß der Arbeitnehmer zufällig zur Zeit der Kündigung arbeitsunfähig war; die Grundtendenz der Rechtsprechung ging seit dem Urteil vom 19. April 1990 (BAGE 65, 98 = AP Nr. 45, aaO) im Anschluß an Konzen (gemeinsame Anm. zu AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB) dahin, dies nicht dem Arbeitgeber zugute kommen zu lassen, weil einerseits von Anzeige der Arbeitsfähigkeit in §§ 293 ff. BGB nicht die Rede ist und andererseits nach § 296 BGB der Gläubiger ohnehin über die Leistungsfähigkeit des Schuldners grundsätzlich im unklaren gelassen wird.
- BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
"War der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der - später für unwirksam erklärten - Kündigung und danach infolge Krankheit mehrfach befristet arbeitsunfähig geschrieben, so treten auch in diesem Fall die Verzugsfolgen mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit unabhängig von deren besonderer Anzeige ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil des Senats vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66).«.Dem stehe auch nicht die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 1990 ( 2 AZR 591/89) entgegen, weil die Klägerin hier bei Kündigungszugang und Ablauf der Kündigungsfrist am 17. Oktober 1989 unbefristet infolge Krankheit arbeitsunfähig gewesen sei.
Vielmehr ist in Fortführung der neueren Rechtsprechung im Urteil vom 19. April 1990 (- 2 AZR 591/89 - AP Nr. 45 zu § 615 BGB = EzA § 615 BGB Nr. 66) vom Vorliegen des Annahmeverzuges auszugehen, §§ 615, 293 ff. BGB .
War der Arbeitnehmer zum Kündigungstermin infolge Krankheit befristet arbeitsunfähig, so treten die Verzugsfolgen mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit jedenfalls dann unabhängig von der Anzeige der Arbeitsfähigkeit ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 613 BGB Nr. 66).
a) Diese Rechtsprechung, wonach der Arbeitgeber zur Vermeidung der Verzugsfolgen dem Arbeitnehmer von sich aus sogar ohne dessen erneutes Angebot gemäß § 296 BGB Arbeit zuweisen muß, hat der Senat im Urteil vom 19. April 1990 (- 2 AZR 591/89 - EzA, aaO., zu II 2 a der Gründe) bestätigt.
b) In Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 19. April 1990 (- 2 AZR 591/89 - EzA, aaO.) kann auch bei mehrfach befristet festgestellter Arbeitsunfähigkeit nicht (mehr) auf die früher für erforderlich gehaltene besondere Anzeige der Arbeitsfähigkeit abgestellt werden.
Die für die neuere Rechtsprechung im Falle einer einmalig befristeten Arbeitsunfähigkeit angeführten Gründe - diese Rechtsprechung hat zumindest hinsichtlich des Ergebnisses bisher nur Zustimmung erfahren (Bauer/Hahn, NZA 1991, 216, 219, zu Ziff. 8; Künzl, EWiR 1990, 977, 978; Lenz, AiB 1991, 141; Löwisch, in Anm. EzA § 615 BGB Nr. 66, zu 4; Wiedemann/Wonneberger, in Anm. zu AP Nr. 45 zu § 615 BGB ) - gelten auch im vorliegenden Streitfall.
Selbst wenn aber die Beklagte Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Klägerin für den Zeitraum ab 3. Dezember 1989 gehabt haben sollte, so ist dies deswegen unerheblich, weil nach § 296 BGB der Gläubiger ohnehin über die Leistungsfähigkeit des Schuldners grundsätzlich im Unklaren gelassen wird, Zweifel in dieser Hinsicht also gesetzesimmanent sind (so Senatsurteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA, aaO., zu II 2 d cc der Gründe, unter Hinweis auf Konzen, Gemeinsame Anm. zu AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB ).
- BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90
Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die neuere Senatsrechtsprechung (vgl. zusammenfassendSenatsurteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen) davon ausgegangen, die Beklagte sei wegen Nichtzuweisung von Arbeit in Annahmeverzug geraten, auch wenn die Klägerin ihre Arbeitsleistung weder tatsächlich noch wörtlich angeboten hat. - BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Dem kann im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19.04.1990 (-- 2 AZR 591/89 -- BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 66 -- d. Red.]) und vom 24.10.1991 (-- 2 AZR 112/91 -- EzA § 615 BGB Nr. 70) nicht gefolgt werden, wobei dahingestellt bleiben kann, ob die Entscheidung auf die formelle Rüge der Verletzung des § 373 ZPO wegen Nichteinvernahme der Mutter der Klägerin ohnehin aufgehoben werden müßte.Der Senat hat im Urteil vom 19.04.1990 ( BAGE 65, 98 = AP, aaO) entschieden, der Arbeitgeber gerate im Falle einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht -- im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist -- aufgefordert habe, die Arbeit wieder aufzunehmen.
Demnach sind auch hier die Erwägungen des Senats einschlägig, das Gesetz gehe in § 296 BGB davon aus, der Gläubiger müsse von sich aus ohne Anhaltspunkt betreffend die Leistungsfähigkeit des Schuldners durch Zuweisung von Arbeit mitwirken; das finde seine gesetzgeberische Grundlage darin, daß der Gläubiger den entscheidenden und auslösenden Anteil an der unterbrochenen Leistung des Schuldners habe (so Senatsurteil vom 19.04.1990 -- 2 AZR 591/89 -- BAGE 65, 98, 104 = AP, aaO, zu II 2 d cc der Gründe [EzA § 615 BGB Nr. 66 -- d. Red.]).
Selbst wenn vorliegend der Arbeitgeber aufgrund der Mitteilung der DAK vom 29.05.1990 Zweifel an der Arbeitsfähigkeit der Klägerin gehabt haben sollte, so ist dies unerheblich, weil nach § 296 BGB der Gläubiger ohnehin über die Leistungsfähigkeit des Schuldners im Unklaren gelassen wird, Zweifel in dieser Hinsicht also gesetzesimmanent sind (so Senatsurteil vom 19.04.1990 -- 2 AZR 591/89 -- BAGE 65, 98, 104 = AP, aaO, zu II 2 d cc der Gründe, unter Hinweis auf Konzen, Gemeins. Anm. zu AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB ).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Das Landesarbeitsgericht hat, ohne daß dies von der Revision angegriffen wird, auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98; 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP BGB § 615 Nr. 50 = EzA BGB § 615 Nr. 70; 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333) zutreffend angenommen, daß sich die Beklagte in dem Zeitraum von Juli 1997 bis Mai 1999 im Annahmeverzug (§§ 293, 296 BGB) befand und daher gemäß § 615 Satz 1 BGB die vereinbarte Vergütung zu erbringen hat. - BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93
Kurzarbeit im öffentlichen Dienst
Diese Grundsätze gelten bei unrechtmäßiger Anordnung von Kurzarbeit ebenso wie im Fall einer unwirksamen Kündigung (vgl. zu dieser: BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB , zu B II 5 b der Gründe; BAG Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB ; BAGE 65, 98, 101 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB , zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP Nr. 50 zu § 615 BGB ). - BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R
Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst …
Ein konkludent erklärtes Angebot des Arbeitnehmers, die Arbeit fortsetzen zu wollen, wird regelmäßig auch in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gesehen (vgl Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 1990, 2 AZR 591/89, BAGE 65, 98, 104 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB;… Griese in Küttner, Personalbuch 11. Aufl. 2004, Annahmeverzug RdNr 5 mwN). - BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber gerät nach der Rechtsprechung des Senats in Annahme Verzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise kündigt, ohne daß es eines Arbeitsangebotes des Arbeitnehmers bedarf (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66).War der Arbeitnehmer zum Kündigungstermin befristet arbeitsunfähig krank, so treten die Verzugsfolgen mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit jedenfalls dann unabhängig von der Anzeige der Arbeitsfähigkeit ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA, a.a.O.).
Unabhängig davon hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. April 1990 (- 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66) die Rechtsprechung zum Annahmeverzug modifiziert.
Im übrigen seien Zweifel an der Leistungsfähigkeit unerheblich, weil nach § 296 BGB der Gläubiger ohnehin über die Leistungsfähigkeit des Schuldners grundsätzlich im unklaren gelassen werde, Zweifel in dieser Hinsicht also gesetzesimmanent seien (BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA, a.a.O., zu II 2 d cc der Gründe).
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Senats vom 19. April 1990 (a.a.O.) besteht kein überzeugender Grund für die Annahme, der Arbeitnehmer, der während des Annahmeverzugs ein anrechnungspflichtiges anderes Arbeitsverhältnis eingegangen ist, sei stets verpflichtet, die Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses anzuzeigen.
- LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Firmenfahrzeug, Dienstfahrt, Gefährdung …
Nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen wie ordentlichen Kündigung ist ein solches Angebot gemäß § 296 Satz 1 BGB grundsätzlich entbehrlich (…BAG, Urt. v. 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 24.11.1990 - 2 AZR 591/89 - Rn. 19 ff., juris;… BAG, Urt. v. 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - Rn. 14, juris). - LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18
Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung; Darlegungslast zum Unvermögen der …
- BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03
Annahmeverzug - fehlender Leistungswille
- LAG Hamburg, 20.06.1991 - 2 Sa 21/91
- LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten …
- LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20
Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung …
- BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92
Annahmeverzug - Arbeitsangebot
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
Annahmeverzug und Betriebsübergang
- BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme
- BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 584/93
Dekorateurin - §§ 615, 293, 295 BGB; unwirksame Kündigung, unterbliebene …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Freistellung des Arbeitnehmers.
- LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04
Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung - …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1551/13
Verdachtskündigung ohne vorherige Abmahnung
- OLG Düsseldorf, 19.07.2004 - 1 U 211/03
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 24 Sa 525/14
Befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Legislaturperiode
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2009 - L 4 KR 1833/07
Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Beitragsbemessung - versicherungspflichtig …
- BSG, 22.06.1994 - 10 RAr 3/93
Tarifliche Ausschlussfristen - Beitragsforderungen von Sozialversicherungsträgern
- LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines …
- BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld nebst Zinsen - Verjährung des Anspruchs - …
- LAG Hamburg, 15.12.1992 - 3 Sa 65/92
Annahmeverzug; Kündigungsschutprozess; Anzeige der Arbeitsfähigkeit; …
- LAG Hessen, 21.06.1990 - 9 Sa 1437/89
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 17 Sa 1719/08
- LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers bei Obsiegen des Klägers in 1. Instanz; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 224/06
Annahmeverzug: Anrechenbarkeit anderweitigen Verdienstes des Arbeitnehmers; …
- BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94
Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung
- LAG Düsseldorf, 17.07.1997 - 5 Sa 642/97
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung mit unzutreffender …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1554/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung …
- LAG Niedersachsen, 18.04.2000 - 7 Sa 1818/99
Klage einer Arbeitnehmerin (Hauswirtschaftsleiterin) gegen den Arbeitgeber auf …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1553/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung …
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 19 Sa 30/96
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang; Wahrung von …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 1 Sa 160/90
Annahmeverzug; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Rechtsnachfolger; Wirksamkeit; …
- LAG München, 12.06.2007 - 6 TaBV 58/07
Betriebsratswahl
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2021 - 5 Sa 172/20
Außerordentliche Kündigung wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - …
- LAG Köln, 09.04.1999 - 11 (3) Sa 430/98
GmbH; Durchgriffshaftung; Gründungsgesellschaft; Vorgründungsgesellschaft; …
- ArbG Köln, 28.02.2007 - 3 (4) Ca 1702/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2019 - L 9 R 220/16
- LAG Hessen, 03.07.2001 - 2 Sa 53/01
Streit über die Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers (Arzt) und in diesem …
- LAG Köln, 26.02.2000 - 11 (3) Sa 430/98
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 4 Sa 55/94
Arbeitsentgelt: Lohnzahlungsanspruch für die ausgefallene Arbeitszeit bei unter …
- LAG Hamm, 12.09.1997 - 5 Sa 2446/96
Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers aus Annahmeverzug
- LAG Köln, 16.12.1992 - 7 Sa 920/92
Annahmeverzug; Fristlose Kündigung; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitnehmer; …
- LAG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 6 Sa 67/92
Eintritt des Annahmeverzugs beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch den …
- ArbG Suhl, 05.05.2009 - 4 Ca 2240/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2003 - L 7 AL 111/02